Rental-Appartments an einem Park

Stark gestiegener Wohnungsmangel in deutschen Großstädten

PROGEDO hat schon im Frühjahr 2020 über die Problematiken auf dem deutschen Mietmarkt berichtet.

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Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland holen – wir unterstützen Sie als Arbeitgeber dabei

Sie haben sich entschieden, als Arbeitgeber eine Pflegekraft aus dem Ausland einzustellen und möchten Ihre künftigen Mitarbeiter auf dem Weg nach Deutschland bestens unterstützt wissen? Dann kommen wir ins Spiel! Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützen wir Sie professionell bei allen notwendigen Schritten.

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Neue EU-Richtlinie zu Arbeitsmigrationsprozessen

Auswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse seit neuer EU-Richtlinie

Gibt es seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und planbare Arbeitsbedingungen in das deutsche Nachweisgesetz Auswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse?

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Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Informationen zu Visaanträgen für russische Staatsangehörige

PROGEDO – the first friend abroad. Diese Aussage verpflichtet! Deshalb informieren wir regelmäßig unsere Kunden über aktuelle Geschehnisse  und Ereignisse, die uns für diese besonders wichtig erscheinen.

Aktuell beschäftigt wohl uns alle der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen in Russland. Speziell Unternehmen, die russische Mitarbeiter in Russland beschäftigen, soren sich um diese Mitarbeiter und ihre Angehörige.

Wir haben gesehen, dass spezielle europäische Richtlinien für ukrainische Flüchtlinge in deutsches Recht umgesetzt wurden und auch Regelungen, die es ukrainischen Staatsbürgern erlauben, bei deutschen Botschaften in den Nachbarländern Anträge zu stellen – das ist eine gute Entwicklung für die Einwanderung nach Europa und insbesondere nach Deutschland. Und es zeigt Menschlichkeit gegenüber denjenigen, die ihr Land verlassen müssen.

Seit letzter Woche gibt es nun eine neue Anweisung des Außenministeriums, die sich an russische Staatsangehörige richtet, die Russland verlassen wollen – auch wenn es sich um eine sehr begrenzte Regelung handelt:

Visaanträge für ein nationales D-Visum von Arbeitnehmern russischer Staatsangehörigkeit können bei einer Auslandsvertretung außerhalb Russlands gestellt werden, WENN sie in einer Niederlassung in Russland oder in einer Niederlassung eines deutschen oder international tätigen Unternehmens oder einer international tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz in Russland beschäftigt sind und in einer deutschen Niederlassung oder an einem deutschen Standort desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe beschäftigt sein werden.

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des russischen Einmarsches in die Ukraine seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Russland gehabt haben und diesen erst infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine ins Ausland verlegt haben. Außerdem muss er am 24. Februar 2022 dort beschäftigt gewesen sein und darf nicht gekündigt worden sein.

Auch wenn die Regelung wirklich begrenzt ist, fühlt sie sich ein wenig wie ein Paradigmenwechsel an.

Aktuelle Situation für ukrainische Staatsangehörige in Deutschland und im Schengen-Raum

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt und schockiert uns alle – bereits jetzt sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fast 700.000 Menschen auf der Flucht und bedauerlicherweise ist anzunehmen, dass diese Zahl noch erheblich ansteigen wird.

Wir als Relocation Unternehmen wollen versuchen mit unserer Erfahrung im Bereich Zuwanderung nach Deutschland zu unterstützen und so helfen die bürokratischen Hürden zu verstehen und zu überwinden. Vor allem wollen wir hier zusammenfassen welche neuen Regelungen nun gelten.

Menschen aus der Ukraine können für bis zu 90 Tage ohne vor ein Visum zu beantragen in die EU beziehungsweise den Schengenraum einreisen– und damit auch nach Deutschland. Voraussetzung dafür ist ein biometrischer Reisepass – die Bundespolizei gab jedoch auf Nachfrage an hier nachsichtig zu sein und auch BürgerInnen ohne diesen Reisepass aus der Ukraine einreisen zu lassen.

Für längerfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden. Das ist derzeit bedingt durch die Situation ausnahmsweise auch bei den Auslandsvertretungen der Nachbarstaaten möglich – unter anderem auch weil die deutsche Botschaft in Kiew seit Ende Februar geschlossen ist. Diese Visa können mit biometrischem Reisepass aber auch ohne diesen beantragt werden.

Die EU-Kommission bereitet darüber hinaus gemeinsam mit den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union die erstmalige Anwendung einer EU-Richtlinie vor, mit dem alle EU-Mitgliedsstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine anwenden würden. Die Richtlinie zur sogenannten „Massenflucht“ besteht bereits seit 2001, also 21 Jahre lang und wurde in Gestalt des §24 des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls in nationales Recht umgewandelt. Bisher war es kein politischer Wille diese zur Anwendung zu bringen – nun herrscht Einigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten.

Die Richtlinie regelt die Verteilung der Flüchtlinge, sowie die vereinfachten Verfahren zum vorübergehenden Schutz und auch die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme und der selbstständigen Tätigkeit. Ukrainische Flüchtlinge können hiermit ohne Asylverfahren für zunächst ein Jahr in der gesamten EU aufgenommen werden und unkompliziert eine Arbeitserlaubnis erhalten. Außerdem haben sie damit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Verlängerung auf insgesamt drei Jahre ist möglich. Zugleich wird die Teilnahme von Kindern am Schulunterricht garantiert. Die Regelung gilt für Inhaber eines ukrainischen Passes und für alle, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben.

Neben der Kriegssituation muss auch die Pandemie leider noch immer mitbedacht werden. Die Ukraine ist seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei werde bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So würden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Umfangreiche Informationen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch kann man hier finden:

  • DE: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html
  • EN: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/EN/topics/ministry/ukraine-war-eng/faq-ukraine-artikel.html
  • UA: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukrain-war-ukr/faq-list-ukrain-war.html

Gerne informiert PROGEDO auf Anfrage auch über die aktuelle Situation in jedem Bundesland.

Noch ein wichtiger Hinweis: alle Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Weder können wir die Vollständigkeit garantieren noch haften wir für die hier gemachten Inhalte. Hierfür ist der Sachverhalt einfach zu komplex und es finden auch immer wieder Anpassungen und Änderungen statt. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte direkt oder informieren sich über Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

Weitere Quellen:

Dem Pflegenotstand in Deutschland mit der Einstellung ausländischer Pflegefachkräfte begegnen

Pflegekräfte in Deutschland

Der Bedarf an stationären und ambulanten Pflegedienstleistungen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen und verzeichnet noch immer einen stark positiven Trend. Deutschen Kliniken und Pflegeheimen fällt es zunehmend schwerer, qualifizierte Fachkräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen im Inland zu gewinnen. 

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Lange Visa-Wartezeiten für Fachkräfte an deutschen Botschaften

PROGEDO – your first friend abroad. Diese Aussage verpflichtet! Deshalb informieren wir regelmäßig unsere Kunden über aktuelle Geschehnisse und Ereignisse, die uns für diese besonders wichtig erscheinen.

Möchte man als Unternehmen eine visapflichtige, im Ausland lebende Fachkraft nach Deutschland holen, führt kein Weg an den deutschen Botschaften und Konsulaten in dem jeweiligen Land vorbei, in dem dieser potenziell neue Mitarbeiter seinen aktuellen Wohnsitz hat.* Derzeit sind aber in vielen Ländern diese ersten Anlaufstellen heillos überlastet: In Indien wartet man mindestens drei Monate auf den Termin, in Pakistan oder auf den Philippinen sechs und in Kamerun oder dem Westbalkan neun. In manchen Ländern gehen sogar bis zu zwölf Monate ins Land, bis man seine Antragsunterlagen abgeben kann – wenn man denn überhaupt einen Termin ergattert – das ist nämlich reine Glückssache. Nur wer ständig auf den Seiten der jeweiligen Auslandsvertretung nachschaut, findet eher zufällig einen oder hält sich an die mittlerweile zahlreich vorhandenen „Agenturen“ im jeweiligen Land, die gegen eine Gebühr einen früheren Termin versprechen. In einigen Ländern kann man nicht mal einen Termin direkt buchen, sondern wird auf eine Warteliste gesetzt.

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Gibt es Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt

Diskriminierung auf dem deutschen Wohnungsmarkt?

Weshalb es so schwer ist als nicht Deutsch sprechender Expat den Zuschlag für eine begehrte Mietwohnung zu erhalten? Und was können Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür tun, damit es trotzdem klappt?

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Situation des Mietmarktes in deutschen Großstädten

Die Situation auf dem Mietmarkt in deutschen Großstädten – was muss man wissen?

Eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, ist in Deutschland gar nicht so einfach – in vielen Großstädten mittlerweile sogar extrem schwer. Insbesondere, wenn man kein Deutsch spricht und auch die „Regeln“ bei der Bewerbung und der Besichtigung nicht kennt. Zusätzlich wird die Suche durch das 2015 geänderte Maklergesetz (Bestellerprinzip) erschwert: Seitdem muss den Makler zwingend der bezahlen, der ihn beauftragt hat – und das ist in der Regel der Vermieter. Diese finanzielle Entlastung des Mieters – der vor dieser Gesetzesänderung in der Regel zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer an einen Makler zahlen musste, wenn dieser vom Vermieter eingeschaltet wurde – hat leider nicht nur positive Seiten.

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https://www.pt-magazin.de/de/wirtschaft/unternehmen/was-bringt-das-neue-fachkr%C3%A4fteeinwanderungsgesetz_k7lyiw35.html

https://www.pt-magazin.de/de/wirtschaft/unternehmen/was-bringt-das-neue-fachkr%C3%A4fteeinwanderungsgesetz_k7lyiw35.html

Jörg Holsten im Interview über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (PT Magazin)