Dem Pflegenotstand in Deutschland mit der Einstellung ausländischer Pflegefachkräfte begegnen

Pflegekräfte in Deutschland

Der Bedarf an stationären und ambulanten Pflegedienstleistungen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen und verzeichnet noch immer einen stark positiven Trend. Deutschen Kliniken und Pflegeheimen fällt es zunehmend schwerer, qualifizierte Fachkräfte in Gesundheits- und Pflegeberufen im Inland zu gewinnen. 

Ausländische Pflegekräfte und ihr Weg nach Deutschland

Insofern eine Pflegekraft die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz besitzt, darf sie uneingeschränkt in Deutschland arbeiten und auf Jobsuche gehen. Häufig wird hier dennoch ein Anerkennungsbescheid benötigt, der bescheinigt, dass die ausländische Qualifikation die Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erfüllt (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/).

Staatsbürger(innen) eines Drittstaates (also aller anderen Staaten) hingegen benötigen einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland in einem Pflegeberuf arbeiten zu dürfen. Hierfür muss zunächst die Bundesagentur für Arbeit der angestrebten Beschäftigung zustimmen. Dies ist möglich, insofern die berufliche Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist oder aber mit der ausländischen Arbeitsverwaltung eine Vermittlungsabsprache getroffen wurde. (https://www.arbeitsagentur.de/arbeiten-in-deutschland/pflegekraefte-in-deutschland)

Pflegefachkräfte zählen zu den Mangelberufen in Deutschland und sind daher auf der Positivliste der Arbeitsagentur (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015465.pdf) aufgeführt, welche bescheinigt, dass die Besetzung offener Stellen im Pflegebereich mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch unter vorgegebenen Voraussetzungen verantwortbar ist.

Für die Zulassung auf dem deutschen Arbeitsmarkt benötigen sie zudem – je nach Vorschriften der einzelnen Bundesländer – Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 oder B1 gemäß des Europäischen Referenzrahmens.

Die gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf muss vor Aufnahme der Beschäftigung durch einen deutschen Arzt festgestellt werden. Außerdem muss für bestimmte Bereiche in der Pflege, vor allem in der Arbeit mit Kindern, ein polizeiliches Führungszeugnis die Straffreiheit des Bewerbers bestätigen.

Gleichwertigkeitsfeststellung

Ob die Ausbildung der einer inländisch qualifizierten Ausbildung entspricht und wo genau man die Gleichwertigkeitsfeststellung beantragen kann, erfahren Sie hier:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/

Sobald die Gleichwertigkeit der Ausbildung einer Pflegefachkraft mit einem qualifizierten deutschen Bildungsabschluss von der zuständigen Stelle bescheinigt worden ist, kann der Bewerber das Einreisevisum bei der Deutschen Auslandsvertretung an seinem Wohnort beantragen. Unter Umständen kann er/sie verpflichtet werden, innerhalb der ersten 18 Monate in Deutschland an weiteren Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Viele weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.make-it-in-germany.com/de/.

Sie als Personalverantwortlicher einer Pflegeeinrichtung suchen ausländische Pflegekräfte   für die Aufnahme einer Tätigkeit in einem Pflegeberuf in Deutschland und wünschen sich Unterstützung bei den Formalitäten oder der Wohnungssuche? Dann lesen Sie hier wie PROGEDO Sie dabei unterstützen kann.

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