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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Lange Visa-Wartezeiten für Fachkräfte an deutschen Botschaften

19. März 2020/In Visa & Immigration

PROGEDO – your first friend abroad. Diese Aussage verpflichtet! Deshalb informieren wir regelmäßig unsere Kunden über aktuelle Geschehnisse und Ereignisse, die uns für diese besonders wichtig erscheinen.

Möchte man als Unternehmen eine visapflichtige, im Ausland lebende Fachkraft nach Deutschland holen, führt kein Weg an den deutschen Botschaften und Konsulaten in dem jeweiligen Land vorbei, in dem dieser potenziell neue Mitarbeiter seinen aktuellen Wohnsitz hat.* Derzeit sind aber in vielen Ländern diese ersten Anlaufstellen heillos überlastet: In Indien wartet man mindestens drei Monate auf den Termin, in Pakistan oder auf den Philippinen sechs und in Kamerun oder dem Westbalkan neun. In manchen Ländern gehen sogar bis zu zwölf Monate ins Land, bis man seine Antragsunterlagen abgeben kann – wenn man denn überhaupt einen Termin ergattert – das ist nämlich reine Glückssache. Nur wer ständig auf den Seiten der jeweiligen Auslandsvertretung nachschaut, findet eher zufällig einen oder hält sich an die mittlerweile zahlreich vorhandenen „Agenturen“ im jeweiligen Land, die gegen eine Gebühr einen früheren Termin versprechen. In einigen Ländern kann man nicht mal einen Termin direkt buchen, sondern wird auf eine Warteliste gesetzt.

Welche Konsequenzen müssen Sie als deutsches Unternehmen, das eine solche Fachkraft einstellen möchte, ziehen?

  1. Planen Sie im Zweifel eine sehr lange Vorlaufzeit von der Bewerbung bis zum ersten Arbeitstag Ihres Wunschkandidaten ein. Je nach Land wird Ihr neuer Mitarbeiter erst nach 3-15 Monaten seine Arbeitserlaubnis in den Händen halten.
  2. Unterstützen Sie Ihren Wunschkandidaten schon bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente nach Kräften. Nichts wäre ärgerlicher, als mit unvollständigen oder nicht korrekt ausgefüllten Dokumenten den Termin bei der deutschen Botschaft wahrzunehmen.
  3. Helfen Sie bei der Überprüfung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Nähere Infos hierzu finden Sie hier: https://anabin.kmk.org/anabin.html
  4. Überlegen Sie, ob es nicht sinnvoll ist, eine professionelle Agentur wie PROGEDO hinzuzuziehen. Wir unterstützen und beraten Firmen seit 25 Jahren bei der Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme. Sollte eine Rechtsberatung notwendig sein, arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen. Egal ob Blue Card, internationaler Personalaustausch oder Entsendung, wir helfen schnell und effektiv. Denn auch nach der Einreise kann es weitere Herausforderungen geben, zum Beispiel, wenn man mit seinem Visum zu der am neuen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde gehen möchte, um den Aufenthaltstitel in Form einer ID-Karte zu beantragen. Diese braucht man nämlich spätestens nach 3-6 Monaten (je nachdem, was die deutsche Botschaft in das Visum eingetragen hat), da danach das Visum seine Gültigkeit verliert.** Vielen dieser Behörden geht es ähnlich wie den Botschaften und Konsulaten – sie haben aufgrund des erhöhten Aufkommens und fehlendem Personal kaum Termine frei. Der Aufwand kann erheblich sein, bis man seinen eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) endlich in den Händen hält. Wir entlasten Sie in diesen Fragen und sind gerne für Ihre Mitarbeiter da – bei allen anstehenden Behördengängen vor und nach der Einreise, einschließlich der Wohnungssuche. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.
Anfrage Visa & Immigration Leistungen

*Ausnahmen gibt es für die privilegierten Staatsbürger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und USA, die ohne Visum einreisen dürfen. Diese können sich normalerweise nach Einreise eine sogenannte Fiktionsbescheinigung bei der für sie zuständigen Behörde holen und sind mit dieser dann sofort berechtigt, zu arbeiten. Aber auch jene Einreisenden haben mit der Problematik der überlasteten Behörden in Deutschland zu kämpfen. Wir empfehlen deshalb, je nach Ort, an dem sie zukünftig leben möchten, auch dieser Personengruppe schon bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatort ein Visum zu beantragen, mit dem sie dann sofort nach der Einreise arbeiten können.

**Zur Not kann man sich allerdings noch eine Fiktionsbescheinigung für weitere drei Monate ausstellen lassen.

Schlagworte: Botschaft
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