Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland holen – wir unterstützen Sie als Arbeitgeber dabei

Sie haben sich entschieden, als Arbeitgeber eine Pflegekraft aus dem Ausland einzustellen und möchten Ihre künftigen Mitarbeiter auf dem Weg nach Deutschland bestens unterstützt wissen? Dann kommen wir ins Spiel! Bereits in der Vorbereitungsphase unterstützen wir Sie professionell bei allen notwendigen Schritten.

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Neue EU-Richtlinie zu Arbeitsmigrationsprozessen

Auswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse seit neuer EU-Richtlinie

Gibt es seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und planbare Arbeitsbedingungen in das deutsche Nachweisgesetz Auswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse?

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Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Informationen zu Visaanträgen für russische Staatsangehörige

PROGEDO – the first friend abroad. Diese Aussage verpflichtet! Deshalb informieren wir regelmäßig unsere Kunden über aktuelle Geschehnisse  und Ereignisse, die uns für diese besonders wichtig erscheinen.

Aktuell beschäftigt wohl uns alle der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen in Russland. Speziell Unternehmen, die russische Mitarbeiter in Russland beschäftigen, soren sich um diese Mitarbeiter und ihre Angehörige.

Wir haben gesehen, dass spezielle europäische Richtlinien für ukrainische Flüchtlinge in deutsches Recht umgesetzt wurden und auch Regelungen, die es ukrainischen Staatsbürgern erlauben, bei deutschen Botschaften in den Nachbarländern Anträge zu stellen – das ist eine gute Entwicklung für die Einwanderung nach Europa und insbesondere nach Deutschland. Und es zeigt Menschlichkeit gegenüber denjenigen, die ihr Land verlassen müssen.

Seit letzter Woche gibt es nun eine neue Anweisung des Außenministeriums, die sich an russische Staatsangehörige richtet, die Russland verlassen wollen – auch wenn es sich um eine sehr begrenzte Regelung handelt:

Visaanträge für ein nationales D-Visum von Arbeitnehmern russischer Staatsangehörigkeit können bei einer Auslandsvertretung außerhalb Russlands gestellt werden, WENN sie in einer Niederlassung in Russland oder in einer Niederlassung eines deutschen oder international tätigen Unternehmens oder einer international tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz in Russland beschäftigt sind und in einer deutschen Niederlassung oder an einem deutschen Standort desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe beschäftigt sein werden.

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des russischen Einmarsches in die Ukraine seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Russland gehabt haben und diesen erst infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine ins Ausland verlegt haben. Außerdem muss er am 24. Februar 2022 dort beschäftigt gewesen sein und darf nicht gekündigt worden sein.

Auch wenn die Regelung wirklich begrenzt ist, fühlt sie sich ein wenig wie ein Paradigmenwechsel an.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Lange Visa-Wartezeiten für Fachkräfte an deutschen Botschaften

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Möchte man als Unternehmen eine visapflichtige, im Ausland lebende Fachkraft nach Deutschland holen, führt kein Weg an den deutschen Botschaften und Konsulaten in dem jeweiligen Land vorbei, in dem dieser potenziell neue Mitarbeiter seinen aktuellen Wohnsitz hat.* Derzeit sind aber in vielen Ländern diese ersten Anlaufstellen heillos überlastet: In Indien wartet man mindestens drei Monate auf den Termin, in Pakistan oder auf den Philippinen sechs und in Kamerun oder dem Westbalkan neun. In manchen Ländern gehen sogar bis zu zwölf Monate ins Land, bis man seine Antragsunterlagen abgeben kann – wenn man denn überhaupt einen Termin ergattert – das ist nämlich reine Glückssache. Nur wer ständig auf den Seiten der jeweiligen Auslandsvertretung nachschaut, findet eher zufällig einen oder hält sich an die mittlerweile zahlreich vorhandenen „Agenturen“ im jeweiligen Land, die gegen eine Gebühr einen früheren Termin versprechen. In einigen Ländern kann man nicht mal einen Termin direkt buchen, sondern wird auf eine Warteliste gesetzt.

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https://www.pt-magazin.de/de/wirtschaft/unternehmen/was-bringt-das-neue-fachkr%C3%A4fteeinwanderungsgesetz_k7lyiw35.html

https://www.pt-magazin.de/de/wirtschaft/unternehmen/was-bringt-das-neue-fachkr%C3%A4fteeinwanderungsgesetz_k7lyiw35.html

Jörg Holsten im Interview über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (PT Magazin)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung qualifizierter ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten erleichtern und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es ist in dem Sinne kein eigenständiges Gesetz, sondern besteht aus Teilbereichen, die in bereits bestehende Gesetze eingegliedert werden.

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Brexit

Brexit-Abkommen: Was auf britische Arbeitnehmer in Deutschland zukommt


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Nun steht es fest – Großbritannien verlässt die Europäische Union endgültig, der Brexit hat am 31.01.2020 wirklich stattgefunden. Mit diesem Datum begann eine Übergangsphase, die bis Ende Dezember 2020 andauern soll und in der Briten und Britinnen weiterhin wie andere EU-BürgerInnen auch freizügigkeitsberechtigt sind. In jedem Falle werden spätestens danach britische Staatsangehörige in jedem Fall zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen.

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Arbeitsvisum und Anmeldung