Der Krieg in der Ukraine beschäftigt und schockiert uns alle – bereits jetzt sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fast 700.000 Menschen auf der Flucht und bedauerlicherweise ist anzunehmen, dass diese Zahl noch erheblich ansteigen wird.
Wir als Relocation Unternehmen wollen versuchen mit unserer Erfahrung im Bereich Zuwanderung nach Deutschland zu unterstützen und so helfen die bürokratischen Hürden zu verstehen und zu überwinden. Vor allem wollen wir hier zusammenfassen welche neuen Regelungen nun gelten.
Menschen aus der Ukraine können für bis zu 90 Tage ohne vor ein Visum zu beantragen in die EU beziehungsweise den Schengenraum einreisen– und damit auch nach Deutschland. Voraussetzung dafür ist ein biometrischer Reisepass – die Bundespolizei gab jedoch auf Nachfrage an hier nachsichtig zu sein und auch BürgerInnen ohne diesen Reisepass aus der Ukraine einreisen zu lassen.
Für längerfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden. Das ist derzeit bedingt durch die Situation ausnahmsweise auch bei den Auslandsvertretungen der Nachbarstaaten möglich – unter anderem auch weil die deutsche Botschaft in Kiew seit Ende Februar geschlossen ist. Diese Visa können mit biometrischem Reisepass aber auch ohne diesen beantragt werden.
Die EU-Kommission bereitet darüber hinaus gemeinsam mit den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union die erstmalige Anwendung einer EU-Richtlinie vor, mit dem alle EU-Mitgliedsstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine anwenden würden. Die Richtlinie zur sogenannten „Massenflucht“ besteht bereits seit 2001, also 21 Jahre lang und wurde in Gestalt des §24 des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls in nationales Recht umgewandelt. Bisher war es kein politischer Wille diese zur Anwendung zu bringen – nun herrscht Einigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten.
Die Richtlinie regelt die Verteilung der Flüchtlinge, sowie die vereinfachten Verfahren zum vorübergehenden Schutz und auch die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme und der selbstständigen Tätigkeit. Ukrainische Flüchtlinge können hiermit ohne Asylverfahren für zunächst ein Jahr in der gesamten EU aufgenommen werden und unkompliziert eine Arbeitserlaubnis erhalten. Außerdem haben sie damit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Verlängerung auf insgesamt drei Jahre ist möglich. Zugleich wird die Teilnahme von Kindern am Schulunterricht garantiert. Die Regelung gilt für Inhaber eines ukrainischen Passes und für alle, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben.
Neben der Kriegssituation muss auch die Pandemie leider noch immer mitbedacht werden. Die Ukraine ist seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei werde bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So würden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Umfangreiche Informationen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch kann man hier finden:
Gerne informiert PROGEDO auf Anfrage auch über die aktuelle Situation in jedem Bundesland.
Noch ein wichtiger Hinweis: alle Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Weder können wir die Vollständigkeit garantieren noch haften wir für die hier gemachten Inhalte. Hierfür ist der Sachverhalt einfach zu komplex und es finden auch immer wieder Anpassungen und Änderungen statt. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte direkt oder informieren sich über Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html
Weitere Quellen:
Unsere besten Ausländerbehörden
/in PROGEDO, Visa & Immigration/von Jörg HolsenDas Hervorheben der drei besten Ausländerbehörden (basierend auf unserer Erfahrung) ist unser Ansatz, um die positiven Seiten eines Umzugs nach Deutschland zu sehen.
WeiterlesenAuswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse seit neuer EU-Richtlinie
/in Visa & Immigration/von Jörg HolsenGibt es seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und planbare Arbeitsbedingungen in das deutsche Nachweisgesetz Auswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse?
WeiterlesenStark gestiegener Wohnungsmangel in deutschen Großstädten
/in Expatriates in Deutschland, PROGEDO/von Jörg HolsenPROGEDO hat schon im Frühjahr 2020 über die Problematiken auf dem deutschen Mietmarkt berichtet.
WeiterlesenInformationen zu Visaanträgen für russische Staatsangehörige
/in Visa & Immigration/von Jörg HolsenPROGEDO – the first friend abroad. Diese Aussage verpflichtet! Deshalb informieren wir regelmäßig unsere Kunden über aktuelle Geschehnisse und Ereignisse, die uns für diese besonders wichtig erscheinen.
Aktuell beschäftigt wohl uns alle der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen in Russland. Speziell Unternehmen, die russische Mitarbeiter in Russland beschäftigen, soren sich um diese Mitarbeiter und ihre Angehörige.
Wir haben gesehen, dass spezielle europäische Richtlinien für ukrainische Flüchtlinge in deutsches Recht umgesetzt wurden und auch Regelungen, die es ukrainischen Staatsbürgern erlauben, bei deutschen Botschaften in den Nachbarländern Anträge zu stellen – das ist eine gute Entwicklung für die Einwanderung nach Europa und insbesondere nach Deutschland. Und es zeigt Menschlichkeit gegenüber denjenigen, die ihr Land verlassen müssen.
Seit letzter Woche gibt es nun eine neue Anweisung des Außenministeriums, die sich an russische Staatsangehörige richtet, die Russland verlassen wollen – auch wenn es sich um eine sehr begrenzte Regelung handelt:
Visaanträge für ein nationales D-Visum von Arbeitnehmern russischer Staatsangehörigkeit können bei einer Auslandsvertretung außerhalb Russlands gestellt werden, WENN sie in einer Niederlassung in Russland oder in einer Niederlassung eines deutschen oder international tätigen Unternehmens oder einer international tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz in Russland beschäftigt sind und in einer deutschen Niederlassung oder an einem deutschen Standort desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe beschäftigt sein werden.
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des russischen Einmarsches in die Ukraine seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Russland gehabt haben und diesen erst infolge des russischen Einmarsches in die Ukraine ins Ausland verlegt haben. Außerdem muss er am 24. Februar 2022 dort beschäftigt gewesen sein und darf nicht gekündigt worden sein.
Auch wenn die Regelung wirklich begrenzt ist, fühlt sie sich ein wenig wie ein Paradigmenwechsel an.
Aktuelle Situation für ukrainische Staatsangehörige in Deutschland und im Schengen-Raum
/in Aktuelles/von Jörg HolsenDer Krieg in der Ukraine beschäftigt und schockiert uns alle – bereits jetzt sind laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fast 700.000 Menschen auf der Flucht und bedauerlicherweise ist anzunehmen, dass diese Zahl noch erheblich ansteigen wird.
Wir als Relocation Unternehmen wollen versuchen mit unserer Erfahrung im Bereich Zuwanderung nach Deutschland zu unterstützen und so helfen die bürokratischen Hürden zu verstehen und zu überwinden. Vor allem wollen wir hier zusammenfassen welche neuen Regelungen nun gelten.
Menschen aus der Ukraine können für bis zu 90 Tage ohne vor ein Visum zu beantragen in die EU beziehungsweise den Schengenraum einreisen– und damit auch nach Deutschland. Voraussetzung dafür ist ein biometrischer Reisepass – die Bundespolizei gab jedoch auf Nachfrage an hier nachsichtig zu sein und auch BürgerInnen ohne diesen Reisepass aus der Ukraine einreisen zu lassen.
Für längerfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden. Das ist derzeit bedingt durch die Situation ausnahmsweise auch bei den Auslandsvertretungen der Nachbarstaaten möglich – unter anderem auch weil die deutsche Botschaft in Kiew seit Ende Februar geschlossen ist. Diese Visa können mit biometrischem Reisepass aber auch ohne diesen beantragt werden.
Die EU-Kommission bereitet darüber hinaus gemeinsam mit den Innenministerinnen und Innenministern der Europäischen Union die erstmalige Anwendung einer EU-Richtlinie vor, mit dem alle EU-Mitgliedsstaaten das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine anwenden würden. Die Richtlinie zur sogenannten „Massenflucht“ besteht bereits seit 2001, also 21 Jahre lang und wurde in Gestalt des §24 des Aufenthaltsgesetzes ebenfalls in nationales Recht umgewandelt. Bisher war es kein politischer Wille diese zur Anwendung zu bringen – nun herrscht Einigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten.
Die Richtlinie regelt die Verteilung der Flüchtlinge, sowie die vereinfachten Verfahren zum vorübergehenden Schutz und auch die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme und der selbstständigen Tätigkeit. Ukrainische Flüchtlinge können hiermit ohne Asylverfahren für zunächst ein Jahr in der gesamten EU aufgenommen werden und unkompliziert eine Arbeitserlaubnis erhalten. Außerdem haben sie damit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Verlängerung auf insgesamt drei Jahre ist möglich. Zugleich wird die Teilnahme von Kindern am Schulunterricht garantiert. Die Regelung gilt für Inhaber eines ukrainischen Passes und für alle, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Ukraine haben.
Neben der Kriegssituation muss auch die Pandemie leider noch immer mitbedacht werden. Die Ukraine ist seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei werde bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So würden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.
Umfangreiche Informationen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch kann man hier finden:
Gerne informiert PROGEDO auf Anfrage auch über die aktuelle Situation in jedem Bundesland.
Noch ein wichtiger Hinweis: alle Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Weder können wir die Vollständigkeit garantieren noch haften wir für die hier gemachten Inhalte. Hierfür ist der Sachverhalt einfach zu komplex und es finden auch immer wieder Anpassungen und Änderungen statt. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte direkt oder informieren sich über Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html
Weitere Quellen:
Corona Update – 20.12.2021: Großbritannien ist wieder Virusvariantengebiet!
/in Aktuelles/von Jörg HolsenASeit heute (20.12.2021) wurde wegen der Ausbreitung der als besonders ansteckend geltenden südafrikanischen Corona-Variante Omikron Großbritannien durch die Bundesregierung als erstes europäisches Land als Virusvariantengebiet eingestuft. Bisher waren davon nur Länder wie Südafrika, Namibia und Simbabwe betroffen. Sie gilt voraussichtlich bis zum 3. Januar 2022, eine Verlängerung ist aber durchaus möglich.
WeiterlesenCorona Update – 15.08.2021: Neue Corona-Hochrisikogebiete – Quarantänepflicht!
/in Aktuelles/von Jörg HolsenAufgrund der sich ständig änderten Beschlüsse der deutschen Bundesregierung und der Landesregierungen zur Bekämpfung des Corona-Virus stehen viele Expats wie alle anderen auch vor dem Problem, aktuelle Vorschriften zu überblicken und sich regelkonform zu verhalten. PROGEDO – the first friend abroad – informiert daher regelmäßig Interessenten und Kunden über die aktuellen Ereignisse in Deutschland im Zusammenhang mit Covid-19.
WeiterlesenCorona Update – 05.08.2021: Neue Corona-Verordnung August
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WeiterlesenCorona Update – 05.07.2021: Immer mehr ausgewiesene Virusvariantengebiete
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