The Immigration Law for Professionals
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung qualifizierter ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten erleichtern und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es ist in dem Sinne kein eigenständiges Gesetz, sondern besteht aus Teilbereichen, die in bereits bestehende Gesetze eingegliedert werden.