Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROGEDO relocation GmbH & Co. KG für Unternehmenskunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsrecht für Privatkunden

1 Leistungsgegenstand

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die die PROGEDO relocation GmbH & Co. KG, Johannstrasse 37, 40476 Düsseldorf, nachfolgend „PROGEDO“ genannt, mit Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“, abschließt. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich Relocation zum Standortwechsel von Mitarbeitern des Auftraggebers.

(2) Verträge auf Grundlage dieser AGB werden ausschließlich mit Unternehmern und

Körperschaften des öffentlichen Rechts geschlossen.

(3) Vertragsschlüsse über die angebotenen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

(4) Gegenüber Unternehmen gelten diese AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien, auch wenn diese nicht ausdrücklich neu vereinbart werden.

2 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber kann über die Website von PROGEDO sowie per E-Mail und Telefon ein Angebot anfordern. PROGED wird dem Auftraggeber ein Kostenangebot inklusive Leistungsbeschreibung übermitteln.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber. Diese Bestätigung ist auf der Website von PROGEDO möglich sowie per

E-Mail, Telefon oder schriftlicher Bestätigung vor Ort.

3 Vertragsumfang, Vertragsdurchführung

(1) Art und Umfang der vertraglichen Pflichten von PROGEDO richten sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Webseite von PROGEDO und dem übermittelten Angebot oder dem schriftlichen Angebot von PROGEDO und der schriftlichen, stillschweigenden oder mündlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers. Alle Angebote sind bis zu ihrer Annahme freibleibend.

(2) Bei Rechtsgeschäften, die rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Auftraggebers oder des Leistungsempfängers Dritten gegenüber auslösen können, wird PROGEDO nur im Falle der ausdrücklichen Beauftragung durch den Auftraggeber tätig.

(3) Nicht umfasst sind Beratungen in Ausländerangelegenheiten und Rechts-, Steuer-, und Versicherungsberatungen, insbesondere gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz. Auf Wunsch des Auftraggebers kann PROGEDO diese Leistungen auf Kosten des Auftraggebers an externe Berater vermitteln, die über die notwendige Erlaubnis hierfür verfügen.

4 Vergütung, Zahlungsweise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website oder im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird gesondert ausgewiesen.

(2) Die Vergütung von PROGEDO richtet sich nach der jeweiligen Auftragserteilung. Zusätzlich nach Vertragsabschluss in Auftrag gegebene Leistungen werden nach Zeitaufwand bzw. vereinbarter Pauschale gesondert berechnet. Auslagen, die nicht durch die bestehende Preisliste definiert sind, werden ebenfalls gesondert berechnet. Drittleistungen, wie z.B. Speditionskosten oder Gebühren oder eine Maklercourtage sind weder in den Leistungen von PROGEDO enthalten, noch zwingend von PROGEDO zu verauslagen.

(3) Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart, zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Auftragsende zu leisten. Zahlungsziel: 30 Tage. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung benannte Konto des Anbieters. Bestellungen im Internet sind sofort fällig, die Leistungserbringung erfolgt erst nach Zahlungseingang.

(4) Der Vergütungsanspruch von PROGEDO besteht unabhängig von weiteren, von Dritter Seite gegen den Auftraggeber gerichteten Provisionsansprüchen. Dies gilt

insbesondere für Ansprüche, die als Folge eigener Aktivitäten des Auftraggebers entstehen.

5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Ab Auftragserteilung gibt der Auftraggeber alle sonstigen Bestrebungen zur Objektsuche PROGEDO bekannt und stimmt sie mit PROGEDO ab.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Termine wahrzunehmen oder mit angemessenem Vorlauf abzusagen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung durch PROGEDO notwendigen Unterlagen, Dokumente, Vollmachten und Informationen auf eigene Kosten zu beschaffen und PROGEDO rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

6 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierung

(1) Die Dauer des Vertrages richtet sich nach der Auftragserteilung. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. PROGEDO kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein zur Kündigung berechtigter wichtiger Grund für PROGEDO liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine in § 4 genannten Pflichten verletzt und dadurch die Durchführung des Auftrags unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert hat.

(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages kann PROGEDO eine Vergütung gemäß Arbeitsfortschritt in folgender Höhe verlangen:

30% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Aufnahme der Tätigkeit mit dem Leistungsempfänger, jedoch vor Beginn der Objektsuche

50% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Beginn der Objektsuche, jedoch vor Unterzeichnung des Mietvertrages

80% der vereinbarten Gesamtvergütung nach Unterzeichnung des Mietvertrages

Sollte PROGEDO ausschließlich mit der Immobiliensuche beauftragt werden, sind abweichend hiervon ab der 6. Besichtigung 80% bzw. ab der 8. Besichtigung 100% der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.

(3) Bei erfolgreicher Suche sind unabhängig von der Anzahl der besichtigten Objekte in jedem Fall 100% der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.

(4) In allen anderen Fällen: 30% der vereinbarten Summe für jede gebuchte Einzelleistung oder jedes gebuchte Paket vor Aufnahme der Tätigkeit, 50% der vereinbarten Summe für jede gebuchte Einzelleistung nach Beginn der Tätigkeit.

(5) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

7 Rechtliche Stellung der Vertragspartner

(1) PROGEDO wird als selbständiges Unternehmen für den Auftraggeber tätig.

(2) PROGEDO kann sich zur Vertragserfüllung selbständiger Dritter oder eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

8 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von PROGEDO sowie der Erfüllungsgehilfen von PROGEDO auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet PROGEDO sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, haftet PROGEDO für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet PROGEDO für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann. Im letztgenannten Fall haftet PROGEDO nur für den vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden. Sofern PROGEDO fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf die Ersatzleistung der durch PROGEDO abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. PROGEDO haftet nicht

für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Soweit eine Haftung von PROGEDO ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse

gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Unterlagen, die PROGEDO dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder anderen berechtigten Personen überlässt (insbesondere Immobilienexposés), dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Speziell der Kauf oder die Miete einer Immobilie erfolgt ausschließlich über denjenigen, der die Unterlagen ursprünglich zur Verfügung stellte. Der Auftraggeber haftet PROGEDO gegenüber für die sinngemäße Nutzung des Informationsmaterials.

(4) Eine Haftung für Leistungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen von PROGEDO sind, ist ausgeschlossen. Informationen Dritter werden nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen durch PROGEDO ist ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von PROGEDO begründet ist, beschränkt sich diese Haftung auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Übersetzungen oder mündlichen Übertragungen in andere Sprachen gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang. Soweit PROGEDO solche gleichwohl auf Wunsch des Auftraggebers vornimmt, haftet PROGEDO nicht für deren Richtigkeit.

9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Auftraggeber Folgendes als vereinbart: Offensichtliche Mängel müssen gegenüber PROGEDO unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit PROGEDO den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Gewährleistungsansprüche verjähren, außer im Fall von Schadensersatz-ansprüchen, innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Unternehmer.

10 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gemäß § 273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) PROGEDO behandelt die Daten und Informationen über den Auftraggeber vertraulich. PROGEDO nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers, des Leistungsempfängers und seiner Angehörigen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck. Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch über die Beendigung des Auftrages hinaus.

(2) PROGEDO behandelt die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages, etwa an das mit der Zahlung beauftragte Geldinstitut. Die Datenschutzrichtlinien von PROGEDO sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Sitz von PROGEDO in Hamburg zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

13 Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Düsseldorf, August 2020