Letzte Updates:
- Übersicht der aktuellen Vorgehensweise der Einwohnermeldeämter und Ausländerbehörden an den Progedo-Standorten
- Corona – Update vom 12.01.2021
- Corona – Update vom 11.11.2020
- Corona – Update vom 04.09.2020
- Quarantäne in Zeiten von Corona – so hilft Ihnen PROGEDO
- Corona – Update vom 09.07.2020
- Corona – Update vom 25.05.2020
- Corona – Update vom 20.04.2020
- Coronavirus Covid-19 und die Auswirkungen für Visum und Arbeitserlaubnis
Update 16. April 2020: Einreisestopp wird verlängert
Der am 17.03. verhängte Einreisestopp wurde bis zum 15.05.2020 verlängert. Die Regelungen bleiben unverändert.
Seit dem 17.03. gilt ein Einreisestopp für zunächst 30 Tage für Deutschland (bis 18.04.2020). Aktuell wird darüber nachgedacht, alle Staatsangehörigen aus Drittländern, die per Flugzeug oder Schiff einreisen, zu erfassen und zu einer 14-tägigen Quarantäne zu verpflichten. Ein entsprechender Erlass wird wohl in den nächsten Tagen erfolgen.
Zur Einreise nach Deutschland sind aktuell berechtigt:
- Deutsche Staatsangehörige
- Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen aus Drittstaaten, wenn sie an ihren gemeinsamen Wohnort in Deutschland zurückkehren. In allen anderen Fällen ist die Einreise von Familienangehörigen von deutschen Staatsangehörigen nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Pflege von Angehörigen). Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden
- EU-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen
- Drittstaatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- Drittstaatsangehörige mit „essential functions“:
- Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer, soweit in Ausübung ihrer Funktion
- Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen (Beerdigung, Notfallmedizinische Behandlung, Gerichtstermine), Nachweise sind vor der Einreise zu erbringen
Zur Durchreise durch Deutschland sind aktuell berechtigt:
- EU-Staatsangehörige (sowie Staatsangehörige von Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) sowie ihre Familienangehörigen, die an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehren
- Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthaltstitel in einem anderen EU- bzw. Schengener Staat
- Drittstaatsangehörige mit „essential functions“:
- Gesundheitspersonal und -forscher, Pflegeberufe
- Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen, militärisches Personal, humanitäre Helfer soweit in Ausübung ihrer Funktion
- Transitpassagiere (auch solche, die durch konsularische Hilfe ins Heimatland zurückgeführt werden)
- Passagiere, die aufgrund zwingender familiärer Gründe reisen (Beerdigung, Notfallmedizinische Behandlung, Gerichtstermine)
Ursprünglicher Beitrag:
Der Coronavirus ist auch in Deutschland angekommen und sorgt für immer massivere, noch nie in der Geschichte Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg verfügte Einschränkungen im öffentlichen Leben. Dies trifft natürlich auch ganz besonders alle ausländischen Fachkräfte und Expats, die gerade planen nach Deutschland zu kommen oder vor kurzem angekommen sind und noch notwendige Formalitäten bei den Behörden vornehmen müssen.
Ob bei Kontaktversuchen zu Botschaften, Konsulaten, Meldeämtern oder Ausländerbehörden, ob es um eine Visabeantragung, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder einen Termin zur Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geht – kaum etwas ist davon noch mit Sicherheit möglich. Dies kann zu ernsthaften Problemen und zu hohen Kosten für den ausländischen Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber führen. Und zu hohen Kosten, sowohl für den ausländischen Arbeitnehmer als auch für seinen Arbeitgeber. Arbeitsverträge wurden unterschrieben, Wohnungen angemietet, internationale Umzüge organisiert. Viele Expats, die aus Übersee kommen, haben schon vor Wochen ihre Wohnungen in der alten Heimat gekündigt, das Hab und Gut ist in einem Container auf dem Seeweg nach Deutschland. Oder es wurde schon eine neue Wohnung in Deutschland angemietet und muss jetzt wieder gekündigt werden. Oft mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Wenn man Pech hat, wird der neue Arbeitgeber sofort nach Arbeitsaufnahme eine Kündigung aussprechen und den Mitarbeiter bis zur Arbeitslosigkeit in Kurzarbeit schicken.
Wie sich die Lage entwickelt, kann noch keiner absehen, aber man muss sich auf eine mehrmonatige Krise einstellen.
Damit Sie als Bürger eines sogenannten Drittlandes* zumindest für den Visaprozess und aufenthaltsrechtliche Fragen eine gewisse Orientierung über die aktuelle Lage und die Konsequenzen daraus haben, finden Sie hier einen Überblick. Und dazu gleich auch noch unsere Empfehlung für das weitere Vorgehen. Tragen Sie sich außerdem in unseren Newsletter ein und verpassen Sie keines unserer Updates zur Entwicklung. Gerne unterstützen wir Sie bzw. Ihren neuen Arbeitgeber natürlich auch bei der Beschleunigung des Verfahrens, sobald sich die Lage wieder normalisiert hat.
* „Drittländer“ (oder auch „Drittstaaten“) im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts sind im Allgemeinen die Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören – also alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Island, Liechtenstein sowie Norwegen (wie z.B. USA, China, Indien, Russland, Brasilien, Japan, Serbien, Australien, Kanada).