Corona Update – 17.05.2021

Aufgrund der sich ständig änderten Beschlüsse der deutschen Bundesregierung und der Landesregierungen zur Bekämpfung des Corona-Virus stehen viele Expats wie alle anderen auch vor dem Problem, aktuelle Vorschriften zu überblicken und sich regelkonform zu verhalten. PROGEDO – the first friend abroad – informiert daher regelmäßig Interessenten und Kunden über die aktuellen Ereignisse in Deutschland im Zusammenhang mit Covid-19.

Da es mittlerweile sehr viele Informationen auf der Homepage der Bundesregierung zum Thema Coronavirus gibt, gehen wir nicht mehr auf alle Informationen detailliert ein. Die Startseite mit allen Informationen findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-handeln

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene ab dem 9. Mai 2021

In Deutschland traten am 9. Mai, auch aufgrund der positiven Entwicklung der Fallzahlen bei Neuinfizierten Erleichterungen für Menschen in Kraft, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind.

Im wesentlichen geht es hierbei um Ausnahmen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, beim kontaktlosen Individualsport, dem Zugang zu Geschäften und Einrichtungen ohne vorherigem, aktuellen Corona-Test und Ausnahmen von Quarantänepflichten bei der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Nachzulesen sind diese Erleichterungen hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886

Die bisherigen Quarantäneregeln entfallen also ab dem 9. Mai für alle Einreisenden aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten, die einen vollständigen Impfschutz durch ein vom Robert-Koch-Institut zugelassenen Impfstoff erhalten haben oder eine Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen können. Zusätzlich müssen seit der letzten Impfdosis vor der Einreise mindestens 14 Tage vergangen sein und  Geimpfte dürfen keine einschlägigen Symptome aufweisen. Als genesen gilt, wer bei der Einreise einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und keine einschlägigen Symptome aufweist.

Wo kann ich das nachlesen und was heißt das konkret für Einreisende? Die Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 12 Mai regelt nun einheitlich für Deutschland die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten. Hier findet ihr den Wortlaut:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Grundsätzlich müssen jetzt alle Flugreisende, die nach Deutschland einreisen wollen, unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen. Alternativ geht auch ein Impf- oder Genesungsnachweis. Hat man sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten, muss man zwingend vor der Einreise nach Deutschland über die Homepage www.einreiseanmeldung zusätzlich eine digitale Einreiseanmeldung durchführen. Die Bestätigung, die man dann erhält, benötigt man gegenüber einem Beförderer (also z.B. der Fluggesellschaft) als Nachweis der Einreiseanmeldung. Ohne diese Bestätigung kann in der Regel keine Beförderung erfolgen.

Tipp: am besten den aktuellen Coronatest oder den Impf-/Genesungsnachweis bei der digitalin Einreiseanmeldung als Anlage mit hochladen.

Was passiert eigentlich, wenn man, z.B. mit dem Auto, ohne digitale Einreisemeldung aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Deutschland eingereist ist?

Hier greift dann die sogenannte “Absonderungspflicht”. Mit anderen Worten: man muss sich umgehend und direkt nach der Ankunft für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Weder darf man in dieser Zeit das Haus oder die Wohnung verlassen noch Besuch empfangen.

Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.  Kommt man aus einem Risikogebiet, kann man dies unmittlbar nach der Ankunft durchführen, muss also dann überhaupt nicht mehr in Quarantäne. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden, bis dahin muss man also auf jeden Fall in Quarantäne, sofern man nicht den Nachweis der Impfung oder der Genesung erbringen kann.

Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021

Hier kann man nachlesen, welche Impfstoffe aktuell zugelassen sind:

https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html;jsessionid=3FA7978BCE7C6097B1034E43080AB5D6.intranet241?cms_tabcounter=0

Der russische Impfstoff Sputnik V, der chinesische CoronaVac oder der indische Impfstoff Covaxin sind z.B., wie einige andere, nicht auf der Liste zu finden. Was bedeutet, dass Personen, die mit diesem Impfstoff geimpft wurden und nach Deutschland einreisen wollen, sich wie bisher auch in Quarantäne begeben müssen.   

Einen Überblick, welche Länder aktuell zu Virusvariantengebieten, Hochinzidensgebieten und Risikogebieten zählen, findet man hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Hier findet man leider keine Liste aller Staaten, die aktual nicht mehr als Risikogebiete gelten und aus denen man entsprechend nach Deutschland einreisen kann, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Vielmehr gibt es hier nur Aktualisierungen zu sehen, wenn Staaten oder Regionen innerhalb von Staaten als solche neu ausgwiesen wurden. Aktuell sind nur folgende Länder hier vollständig aufgeführt (Stand 7. Mai 2021):

1. Albanien
2. Antigua und Barbuda
3. Australien
4. Barbados
5. Brunei Darussalam
6. China
7. Cookinseln
8. Dominica
9. Dominikanische Republik
10. Fidschi
11. Grenada
12. Großbritannien und Nordirland (außer Anguilla und Bermuda)Eilmeldung vom 22.05.2021
13. Hongkong
14. Island
15. Israel
16. Japan
17. Kambodscha
18. Kiribati
19. Korea (Süd)
20. Laos
21. Macau
22. Malta
23. Marshallinseln
24. Mauritius
25. Mikronesien
26. Myanmar
27. Nauru
28. Neuseeland
29. Palau
30. Portugal (außer Azoren und Madeira)
31. Ruanda
32. Salomonen
33. Samoa
34. Singapur
35. Sri Lanka
36. St. Kitts und Nevis
37. St. Lucia
38. St. Vincent und die Grenadinen
39. Taiwan
40. Thailand
41. Tonga
42. Tuvalu
43. Uganda
44. Vanuta

Ist ein Land hier nicht aufgeführt, kann es zumindest möglich sein, dass Regionen eines Landes nicht mehr zu Risikogebieten gehört. Wie bei den Ländern ändert sich dies aber auch bei den Regionen ständig, man sollte also unbedingt vor der Reise kurzfristig dies noch einmal überprüfen. Aktuell betriift dies z.B. Teile von Finnland, Norwegen, Portugal und Spanien.

Für alle Virusvariantengebiete gilt aktuell ein absolutes Beföderungsverbot, das heißt, es dürfen keine Reisenden (bis auf wenige Ausnahmen) aus diesen Gebieten nach Deutschland einreisen. Hierzu gehören neben einigen afrikanischen Staaten inkl. Südafrika vor allem Brasilien und Indien.

Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es mittlerweile viele Informationen über Corona. In der Videoreihe “#Impfwissen” werden aktuell 12 Fragen zu Themen rund um das Impfen gegen Covid-19 beantwortet. Zu finden sind diese, wenn man in der Suchmaske  (bzw. Im Englischen #Vaccinefacts eingibt.

Hier das erste Video der Reihe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/wurden-die-impfstoffe-ausreichend-getestet–1888454

Die sogenannte “Bundesregelung zur Notbremse hat allerdings auch weiterhin Bestand, die Details hierzu findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Foto: Bundesregierung Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Auch wenn mit den Bundesregeln zur Notbremse diese Regeln jetzt bundesweit gelten, sind immer noch die Bundesländer für die konkrete Umsetzung verantwortlich, Es kann durchaus zu Abweichungen kommen, deshalb sollte man sich immer auch nochmal auf der Seite der Bundesländer darüber informieren. Diese findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

PROGEDO unterstützt euch gerne in Corona-Zeiten, wir bieten zum Beispiel für Einreisende spezielle Quarantäne-Pakete an. Erfahrt hier mehr darüber: https://www.relocation.de/de/quarantaene-corona-relocation/

Gerne informiert euch PROGEDO auf Anfrage auch über die aktuelle Situation in jedem Bundesland.

Noch ein wichtiger Hinweis: alle Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Weder können wir die Vollständigkeit garantieren noch haften wir für die hier gemachten Inhalte. Hierfür ist der Sachverhalt einfach zu komplex und es finden auch immer wieder Anpassungen und Änderungen statt. Im Zweifel kontaktiert uns bitte direkt oder informiert euch über Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.