Corona Update – 12.01.2021
PROGEDO – your first friend abroad. Diese Aussage verpflichtet! Deshalb informieren wir regelmäßig unsere Kunden über aktuelle Geschehnisse und Ereignisse, die uns für diese besonders wichtig erscheinen.
In Deutschland treten spätestens heute verschärfte Coronaregeln in Kraft, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Außerdem werden seit Ende Dezember die ersten Impfungen gegen Corona durchgeführt. Unser Update verschafft euch einen ersten Überblick. Da wir in einem föderalistischen Land leben, kann es in den einzelnen Ländern zu Abweichungen kommen, unsere Informationen sind deshalb immer nur eine Orientierungshilfe.
Letzte Corona – Updates:
- Unsere besten Ausländerbehörden
- Auswirkungen auf Arbeitsmigrationsprozesse seit neuer EU-Richtlinie
- Stark gestiegener Wohnungsmangel in deutschen Großstädten
- Informationen zu Visaanträgen für russische Staatsangehörige
- Aktuelle Situation für ukrainische Staatsangehörige in Deutschland und im Schengen-Raum
Aktuelle Informationen der einzelnen Bundesländer findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198. Zusätzlich könnt ihr weitere Informationen. die auch teilweise heute noch Gültigkeit haben, in unseren letzten Corona-Updates nachlesen, vor allem aber in dem vom 11.11.2020 (https://www.relocation.de/de/corona-update-11-11-2020/).
Generell gilt: alle Regeln, die für den Dezember galten, behalten ihre Gültigkeit bis vorerst zum 31. Januar 2021, werden aber um weitere Maßnahmen ergänzt:
1. Kontaktbeschränkungen
Treffen sind ab sofort nur noch zwischen einem Haushalt plus einer weiteren Person erlaubt. Das gilt für alle Kontakte zuhause wie in der Öffentlichkeit und auch für Jugendliche und Kinder. Hier gibt es allerdings Abweichungen bzgl. der Kinderregelung in den einzelnen Bundesländern. Genaueres kannst du in der oben erwähnten Bundesländerübersicht nachlesen. Ausnahmen gibt es auch noch bei getrenntlebenden Eltern und in Notfall-Betreuungssituationen im Rahmen der Nachbarschafts- oder Familienhilfe zur Betreuung von Kleinstgruppen zuhause.
2. Einreisebestimmungen
Alle Personen, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einen Corona-Test machen und sich sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben. Auch wenn der Test negativ war, muss man sich sofort in Quarantäne begeben. Wer fünf Tage nach Einreise einen weiteren Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegt, kann die Quarantäne entsprechend verkürzen. Seit dem 22. Dezember 2020 gilt zudem aufgrund einer neu festgestellten Variante des Coronavirus ein generelles Beförderungsverbot für Reisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika nach Deutschland. Das Beförderungsverbot betrifft den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern und gilt vorerst bis zum 20. Januar 2021.
3. 15km-Radius-Regel
Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI). Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Die Behörden von betroffenen Gebieten können die ’15-km-Regel’ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Speziell diese 15-Kilometer-Regelung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, teilweise sind sogar die Kommunen zuständig, Abweichungen sind also durchaus möglich.
4. Kindergarten, Schule und Universitäten
Insbesondere bei den Regeln für Kitas, Schulen und Universitäten gibt es die unterschiedlichsten Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Generell: Der seit dem 16.12.2020 bestehende bundesweite Lockdown an Schulen und Kitas wird im Wesentlichen bis zum 31. Januar 2021 verlängert und es findet ab dem 11. Januar Distanzunterricht statt. Damit entfällt also auch weiterhin die die teilweise schon vorher gültige Präsenzpflicht, nicht aber die Schulpflicht. Alle Schulen sollen ab dem 11.1.2021 außerdem eine Notbetreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 anbieten, wenn diese beim Distanzunterricht nicht zu Hause betreut werden können. Ein regulärer Unterricht findet während der Betreuung aber nicht statt. Hochschulen und Universitäten haben grundsätzlich auf digitale Lehre umgestellt. Kitas bieten grundsätzlich eine Notbetreuung an, es gibt aber auch hier keine bundeseinheitliche Regelung. Bitte informiert euch deshalb direkt hier (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/unterstuetzung-fuer-familien-1738334) bei eurem Bundesland oder in eurer Kommune über die dort geltenden Regelungen.
PROGEDO unterstützt euch gerne in Corona-Zeiten, wir bieten zum Beispiel für Einreisende spezielle Quarantäne-Pakete an. Erfahrt hier mehr darüber: https://www.relocation.de/de/quarantaene-corona-relocation/
Gerne informiert euch PROGEDO auf Anfrage auch über die aktuelle Situation in jedem Bundesland.