Arbeitsvisum und Anmeldung
Erstaunlich: Deutschland ist – entsprechende Qualifikation und Arbeitsplatzangebot vorausgesetzt – ein Einwanderungsland. Wer die Bedingungen erfüllt, geht zur Botschaft und sitzt bald im Flieger nach Germany >>
Doch Vorsicht: Bis auf wenige Ausnahmen muss das Visum für alle, die nicht aus der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen kommen, vor der Einreise bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Nur Bürger aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA können den Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
Das von der Botschaft erteilte Visum ist 90 Tage gültig und muss in Deutschland in einen langfristigen Aufenthaltstitel umgetauscht werden. Bei der Beantragung herrscht Präsenzpflicht. Die Prozedur ist je nach Konstellation, z.B. für die „Blaue Karte“ oder beim internationalen Personalaustausch, oft kompliziert, da viele Dokumente und Nachweise zu erbringen sind. PROGEDO relocation bietet hier Informationen über den kompletten Prozess von der Vorbereitung des Botschaftstermins bis zur Abholung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde an. Hier geht es zu einer Übersicht aller Services von PROGEDO relocation.

Abb.: Den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gibt es bei der Ausländerbehörde. Vorsicht: Manche Aufenthaltstitel sind mit Einschränkungen betreffend den Arbeitgeber oder andere Faktoren versehen [Bildquelle: BAMF]
EU-Unionsbürger benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie sind aber ebenfalls verpflichtet, die allgemeine Meldepflicht zu erfüllen und sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu registrieren.